PA: Der Betonturm muss weg! Todesstiege muss zugänglich bleiben!

Nachfolgende Presseaussendung wurde am 6. August 2018 verschickt:

Nach den Befreiungsfeiern in Mauthausen wurde ohne Information und Einbindung von Organisationen der nationalen wie internationalen Widerstandskämpfer mit dem Bau eines Betonturms im „Garagenhof“ für eine Liftanlage begonnen und dabei die historische Bausubstanz zerstört, wobei auch eine Gedenktafel entfernt wurde.

Bereits im Vorfeld der internationalen Befreiungsfeier in Mauthausen am Sonntag 6. Mai 2018 kam es zu Behinderungen. Offensichtlich wurde bei der Auslagerung der Gedenkstätte in eine Bundesanstalt die Frage der Haftung ungenügend geklärt. So wurden unter dem Vorwand von Nicht-„Ö-Norm“-entsprechenden baulichen Gegebenheiten Aufgänge, Stiegen und Zugänge zu den Denkmälern abgesperrt, die Todesstiege überhaupt für den Zutritt gesperrt. Zumindest für den Tag der Befreiungsfeiern wurden zahlreiche Absperrungen entfernt, wohl um einen Eklat vorzubeugen. Die internationalen und nationalen Besucher ließen sich von derartigen Behinderungen allerdings nicht beeindrucken. Zahlreiche Besuchergruppen säuberten bereits am Samstag vor den Befreiungsfeiern die verwahrloste Todesstiege, nachdem die Absperrungen kurzerhand entfernt wurden. In zahlreichen Gesprächen wurde die Empörung über diese Maßnahmen zum Ausdruck gebracht.

Der Bundesvorsitzende – gleichzeitig auch Landesvorsitzender Oberösterreichs – des KZ-Verband/VdA, Harald Grünn, fordert die Bundesanstalt KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial auf, umgehend den Betonturm zu entfernen und die Baussubstanz wiederherzustellen. Die Todesstiege muß wieder öffentlich zugänglich gemacht werden. „Als wenn sich die Nazis an irgendwelche Normen gehalten hätten, als sie ihre Mordlager errichteten. Die historischen Zugänge müssen offen und erhalten bleiben, dazu gehört inbesondere auch die Todesstiege!“, so Grünn. Gleichzeitig betont Grünn, dass „die Verantwortlichen der Bundesanstalt durch die Übernahme der Haftung durch die Republik Österreich entsprechend zu entlasten sind.“