Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) gedenkt der Opfer der faschistischen Barbarei in Oradour

Oradour sur GlaneVor 70 Jahren, am 10. Juni 1944 ermordeten Einheiten der SS-Division „Das Reich“ und Einheiten der deutschen Wehrmacht in dem nahe Limoges gelegenen französischen Dorf Oradour Frauen, Kinder und Männer. Nur wenige Tage nach der Landung der Alliierten in der Normandie wollten die deutschen Besatzer ein Exempel statuieren. Auf der Suche nach Partisanen und Waffen wurden die Dorfbewohner auf dem Marktplatz zusammengetrieben. Danach wurden wurden die Frauen und Kinder von den Männern getrennt. Die Männer brachte man in vier Scheunen, wo sie niedergeschossen und und ihre Leichen verbrannt wurden. Die Frauen und Kindern erlitten in der Kirche das gleiche Schicksal: 642 Menschen starben, nur sechs Zivilisten überlebten.

Wenn wir an dieses Massaker der faschistischen Okkupanten erinnern, dann müssen wir in aller Deutlichkeit betonen, dass die Täter weitestgehend straffrei geblieben sind. Die Todesurteile, die 1953 in Abwesenheit der Angeklagten von der französischen Justiz in Bordeaux verhängt wurden, führten nicht dazu, dass bundesdeutsche Gerichte die Täter, die unbehelligt in der BRD lebten, zur Rechenschaft zogen. Nur in der DDR wurde Heinz Barth, ehemals Zugführer in Oradour, 1983 verurteilt. Nach der Wiedervereinigung wurde dieses Urteil als „Unrechtsjustiz“ aufgehoben.

Die FIR betont: Es reicht nicht aus, dass der deutsche Bundespräsident in einer „Betroffenheits“-Tour nach Oradour reist, wenn gleichzeitig die politische und juristische Aufarbeitung dieses Verbrechens in der bundesdeutschen Öffentlichkeit nicht stattfindet. Deshalb hat die FIR ein Projekt von Florence Hervé und Martin Graf unterstützt, die eine deutsch-französische Dokumentation dieses Verbrechens unter dem Titel „Oradour – Geschichte eines Massakers“ vorlegten.

Wir fordern:

  • Die Bundesrepublik Deutschland muss die deutsche Verantwortung für dieses Massaker endlich anerkennen.
  • Die noch lebenden Täter müssen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Deutschland muss seinen Beitrag dazu leisten, dass die historischen Tatsachen angemessen aufgearbeitet und dokumentiert werden.