Österreich im März 1938

75 Jahre Okkupation und Annexion

Vor 75 Jahren, im März 1938, kam es zum so genannten „Anschluss“ Österreichs an NS-Deutschland. Dieser Vorgang fußte auf drei Säulen: Auf der militärischen Okkupation Österreichs durch die deutsche Wehrmacht am 12. März, auf der schon am Vortag begonnenen Machtübernahme der österreichischen Nazis im Inneren des Landes sowie auf der „diktaturrechtlichen“ formellen und administrativen An- und Eingliederung Österreichs an bzw. in das Deutsche Reich ab dem 13. März.

Für diesen 13. März hatte die austrofaschistische Regierung Kurt Schuschniggs ursprünglich eine Volksbefragung über die Unabhängigkeit Österreichs angesetzt. Da mit einer deutlichen Zustimmung zur staatlichen Selbständigkeit zu rechnen war, musste ihr aus deutsch-faschistischer Sicht zuvorgekommen werden. Schuschnigg kapitulierte vor den Drohungen aus Berlin und überließ die Regierung am 11. März dem Nationalsozialisten Arthur Seyß-Inquart, womit ein innerfaschistischer Machtwechsel vom Austro- zum NS-Faschismus vollzogen wurde.

Dass der Einmarsch der Wehrmacht wenige Stunden später erfolgen konnte, ohne dass das österreichische Bundesheer nur die geringste Gegenwehr geleistet hätte, hatte noch Schuschnigg angeordnet – damit (auf beiden Seiten) „kein deutsches Blut“ vergossen würde. Ansonsten überließ er das Land dem Schutze Gottes, was freilich auch nichts genützt hat.

Am 13. März beschlossen sowohl die österreichische Regierung Seyß-Inquarts als auch die deutsche Reichsregierung Hitlers das „Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“. Am 10. April ließ man sich die Annexion durch eine Volksabstimmung scheinbar legitimieren, wobei diese unter den Bedingungen eines faschistischen Terrorsystems so oder so keinerlei Aussagekraft besitzt. Die Reorganisation und Integration der österreichischen Gebiete in das Deutsche Reich fanden ihren formellen Abschluss mit dem am 1. Mai 1939 in Kraft getretenen „Ostmarkgesetz“.

Dass dies alles völkerrechtswidrig und der Beginn einer Fremdherrschaft war, steht heute außer Zweifel, ebenso aber die massive Beteiligung von ÖsterreicherInnen an den NS-faschistischen Verbrechen, die deutlich über eine „normale“ Kollaborationstätigkeit hinausging.

Trotzdem kennen die Jahre 1938-1945 auch das positive Beispiel des antifaschistischen Widerstandes und des nationalen Freiheitskampfes in Österreich, in welchen die österreichischen Kommunistinnen und Kommunisten die Hauptlast trugen. Dies war eine der Voraussetzungen für die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen österreichischen Staates am 27. April 1945, wobei diesbezüglich im internationalen Rahmen in militärischer wie diplomatischer Hinsicht v.a. der UdSSR die Hauptverdienste zukommen.

Tibor Zenker

aus „der neue mahnruf“ 1/2013.